Die Miete der Wohnung schlägt bei den monatlichen Ausgaben stark zu Buche. Deswegen möchten viele Mieter die Wohnungen kaufen, in denen sie leben und in die sie monatlich investieren.
Viele Menschen leben in ihrer Wohnung zur Miete. Jeden Monat schicken sie dem Vermieter einen Geldbetrag, der die Kaltmiete für die Nutzung der Wohnung und die Nebenkosten, wie z. B. Müllgebühren, Reinigung des Treppenhauses und Heizkosten, beinhaltet. Da dies eine erhebliche moantliche Belastung darstellt, wird oft überlegt, ob nicht der Kauf der Wohnung auf lange Sicht günstiger ist, denn die monatlichen Kosten könnten auch zur Tilung eines Immobilienkredites verwendet werden.
Die Mieter, die die Wohnungen kaufen möchten und nicht über das nötige Kapital verfügen, sollten sich zuerst umfassend beraten lassen. Es empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der Hausbank, da dieser einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des potenziellen Wohnungskäufers hat und auf dieser Grundlage kompetent beraten kann. Ein wichtiges Kriterium ist das Einkommen. Wer einen festen Arbeitsvertrag mit hohem Gehalt vorweisen kann, hat in der Regel gute Chancen für die Beantragung eines Immobilienkredites. Wer dagegen keinen Job oder nur eine befristete Stelle hat, sollte sich keine großen Hoffnungen machen und wird wahrscheinliche keine Eigentumswohnung kaufen können. Die Vergabe eines Kredites ist aber auch von anderen Kriterien abhängig: Verfügt der Antragsteller über weiteren Immobilienbesitz, den die Bank als Sicherheit heranziehen kann, oder gibt es im Freundeskreis oder in der Verwandtschaft jemanden, der als Bürge fungieren könnte? Diese Fragen werden in einem Beratungsgespräch geklärt.
Wenn die Bank ihre Zustimmung zur Kreditvergabe signalisiert, können die Kaufverhandlungen mit dem Wohnungseigentümer beginnen. Es müssen auch auf diesem Gebiet viele Fragen geklärt werden, wie z. B. der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten, der Zeitpunkt des Eigentumswechsels und die Übernahme der Versicherungen. Wenn Mieter Wohnungen kaufen, wird in den meisten Fällen im Vorfeld ein Entwurf des Kaufvertrages vom Notar an beide Parteien gesendet und sie haben die Möglichkeit, mit ihren Anwälten Rücksprache zu halten. Wenn eventuelle Änderungswünsche im gegenseitigen Einvernehmen eingearbeitet wurden, steht der Unterzeichnung nichts mehr im Wege.
05. Mai